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Prävention auf Kasse: weil Vorsorge besser ist als Nachsorge

Kostenerstattung für Präventionskurse – so funktioniert’s.

Du achtest auf deine Ernährung, gehst nach dem Aufstehen mit deinem Hund eine Runde joggen und donnerstagabends triffst du einen Freund zum Yoga-Kurs im Studio um die Ecke. So oder so ähnlich könnte Prävention im Alltag aussehen.

Was einfach klingt, ist es in unserem stressigen Leben nicht immer. Daher möchten uns die Krankenkassen unter die Arme greifen und bezahlen Präventionskurse, die uns helfen sollen, gesünder zu leben. 

Warum sie das tun? Weil auch sie etwas davon haben: Gesundheitlichen Problemen und Krankheiten vorzubeugen, kommt Krankenkassen günstiger, als bereits entstandene Krankheiten von Ärzten mit Medikamenten und Co. behandeln zu lassen. Außerdem sind deutsche Krankenversicherungen laut verpflichtet, die Kosten für deine Präventionskurse bis zu einer bestimmten Höhe zu erstatten. So will es der Paragraph 20 im deutschen Sozialgesetzbuch.

 

Welche Präventionskurse zahlt die Krankenkasse?

Damit dein Yoga-Kurs oder dein Achtsamkeitstraining von der Kasse bezahlt wird, sind ein paar Voraussetzungen zu beachten. Zuschüsse bekommst du zum Beispiel nur für Kurse, die in eines der vier Handlungsfelder passen:

  • Bewegung
    Beispiele: Pilates, Beckenbodentraining, Rückengymnastik, Zirkeltraining, Wassergymnastik, Nordic Walking
  • Ernährung
    Beispiele: Ernährungsberatung, Abnehmprogramme, Online-Ernährungskurse
  • Stressmanagement/Entspannung
    Beispiele: Achtsamkeitstraining, Resilienzkurse, progressive Muskelentspannung, autogenes Training
  • Umgang mit Suchtmitteln
    Beispiele: Raucherentwöhnung, reduzierter Alkoholkonsum im Alltag

Ob ein Kurs gefördert wird oder nicht, entscheidet die Zentrale Prüfstelle Prävention des Verbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Bereits geprüfte und zertifizierte Kurse kannst du dann über die Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention suchen. 

In dieser Datenbank findest du auch unsere vier Online-Präventionskurse:

  1. Achtsamkeitsbasiertes Stressmanagement
  2. Resilienz im Umgang mit Stress
  3. Erholsamer Schlaf
  4. Progressive Muskelentspannung

Wenn du wissen willst, wie hoch die Präventionskurs-Erstattung deiner Krankenkasse für einen unserer Kurse ist, klick einfach auf den Link oben und such im Drop-down-Menü deine Krankenkasse heraus. Danach siehst du, ob deine Versicherung den gesamten Kursbetrag oder einen Teil der Kosten übernimmt.

Wie oft zahlt die Krankenkasse Prävention?

Bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen kannst du dir pro Jahr bis zu zwei Präventionskurse bezahlen oder subventionieren lassen. In der Regel läuft das so ab:

  • Du suchst dir einen Präventionskurs aus der Datenbank aus.
  • Du meldest dich an und bezahlst die Kursgebühr.
  • Du machst den Kurs und schließt ihn ab.
  • Du bekommst eine Teilnahmebestätigung.
  • Die Teilnahmebestätigung samt Antrag auf Kostenerstattung schickst du per Post oder E-Mail an deine Krankenkasse.
  • Deine Krankenkasse überweist dir den jeweiligen Erstattungsbetrag (Gesamtbetrag oder einen Teil der Kosten) auf dein Konto.

 

Wer darf nach Paragraph 20 abrechnen?

Um Anspruch auf Kurszuschüsse nach Paragraph 20 Sozialgesetzbuch zu haben, musst du nur gesetzlich versichert sein und dir einen Kurs aussuchen, der die Voraussetzungen erfüllt (siehe oben).

Damit dir die Präventionskurse garantiert etwas bringen, prüft die Zentrale Prüfstelle Prävention des GSK-Verbands die angebotenen Kurse sehr genau. Die Kursanbieter:innen müssen eine lange Liste von Voraussetzungen erfüllen, um einen Kurs als Präventionskurs nach Paragraph 20 anbieten und abrechnen zu dürfen.

Wenn zum Beispiel dein Meditationslehrer seine Kurse als Präventionskurse anbieten möchte, wendet er sich zunächst an die Zentrale Prüfstelle Prävention des GSK-Verbands. Die prüft dann:

  • seine offiziellen Ausbildungsabschlüsse
  • seine Zusatzqualifikationen
  • den geplanten Kursaufbau
  • das Kurskonzept
  • eventuelle Kursmaterialien und mehr.

Bei erfolgreicher Zertifizierung nimmt die Zentrale Prüfstelle Prävention den Kurs deines Meditationslehrers in ihre Datenbank auf und du kannst dir die Kosten – oder einen Teil davon – von deiner Krankenkasse zurückholen.

Die vier Präventionskurse von 7Mind sind bereits nach Paragraph 20 zertifiziert und in der Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention enthalten. Wenn du also Lust hast, dir ein wenig Zeit für dich selbst zu nehmen, schau vorbei und suche dir einen unserer vier Präventionskurse aus. Wir schicken dir nach Abschluss dann deine Teilnahmebestätigung, mit der du den Zuschuss von deiner Krankenkasse beantragen kannst.

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